Der Qualifizierungskurs nach § 53b SGB XI ist der geregelte Weg in die Arbeit als Betreuungskraft. Hier erfahren Sie, aus welchen Bausteinen er besteht und worauf Sie bei der Planung achten sollten.
Seit 2025 ist bei der Förderung beruflicher Weiterbildung für Menschen im Bürgergeld-Bezug in vielen Fällen die Agentur für Arbeit zuständig. Fragen Sie bei Ihrem Jobcenter nach, wer in Ihrem Fall den Bildungsgutschein ausstellt.
Was ist der Qualifizierungskurs nach § 53b SGB XI?
Zusätzliche Betreuungskräfte arbeiten in stationären Pflegeeinrichtungen nach § 43b SGB XI sowie in der Tages- und Nachtpflege. Sie aktivieren, beschäftigen und begleiten pflegebedürftige Menschen. Grund- und Behandlungspflege gehören nicht zu ihren Aufgaben.
Damit diese Arbeit überall auf einem vergleichbaren Niveau stattfindet, gibt es die Betreuungskräfte-Richtlinien nach § 53b SGB XI des GKV-Spitzenverbands. Sie beschreiben, welche Qualifizierung eine Betreuungskraft braucht. Kurse, die sich an diese Richtlinien halten, nennt man häufig Qualifizierungskurs nach § 53b. Achten Sie bei der Auswahl darauf, dass ein Kurs ausdrücklich auf diese Richtlinien Bezug nimmt.
Aus welchen Bausteinen besteht die Qualifizierung?
Die Qualifizierung hat vier feste Bausteine. Die Reihenfolge ist sinnvoll aufgebaut, weil jeder Teil auf dem vorherigen aufsetzt.
| Baustein | Umfang | Ort |
|---|---|---|
| Orientierungspraktikum | 40 Stunden, etwa 5 Tage | Pflegeeinrichtung, vor dem Kurs |
| Basiskurs | 100 Unterrichtseinheiten | online live oder in Präsenz |
| Betreuungspraktikum | 2 Wochen | Pflegeeinrichtung, unter Anleitung einer Pflegefachkraft |
| Aufbaukurs | 60 Unterrichtseinheiten | online live oder in Präsenz |
Zusammen ergeben Basis- und Aufbaukurs 160 Unterrichtseinheiten Theorie. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten. Rechnerisch sind das 120 Zeitstunden reiner Unterricht.
Warum das Orientierungspraktikum zuerst kommt
Das Orientierungspraktikum findet vor dem Kurs statt. Sie erleben dort fünf Tage lang den Alltag in einer Pflegeeinrichtung. So können Sie prüfen, ob Ihnen die Arbeit mit alten, kranken oder dementen Menschen liegt, bevor Sie Zeit und Geld investieren. Viele Anbieter verlangen einen Nachweis darüber, bevor der Basiskurs beginnt.
Was das Betreuungspraktikum bringt
Im Betreuungspraktikum arbeiten Sie zwei Wochen in einer Pflegeeinrichtung mit. Eine Pflegefachkraft leitet Sie dabei an. Sie planen erste eigene Angebote, begleiten Betreute im Alltag und lernen die Dokumentation kennen. Hier lernen Sie Ihre künftige Rolle besonders praxisnah kennen.
Was lernen Sie im Basiskurs und im Aufbaukurs?
Der Basiskurs legt die Grundlagen. Dazu gehören unter anderem:
- Grundkenntnisse zu Demenz, psychischen Erkrankungen und geistiger Behinderung
- Kommunikation und Interaktion mit Betreuten
- Grundkenntnisse in Pflege und Hygiene
- Erste Hilfe und Verhalten im Notfall
- Rechtsgrundlagen der Arbeit
- Methoden der Beschäftigung
Der Aufbaukurs vertieft diese Themen. Er behandelt Krankheitsbilder genauer und zeigt Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung. Außerdem geht es um Bewegung, Ernährung, Sterbebegleitung sowie die Zusammenarbeit mit Angehörigen und dem Team. Dazwischen liegt das Betreuungspraktikum, in dem Sie das Gelernte unter Anleitung ausprobieren.
Wie läuft der Kurs in der Praxis ab?
Die Bausteine sind fest. Wie ein Anbieter sie zeitlich verteilt, ist dagegen unterschiedlich. Die Theorie darf als Live-Unterricht im virtuellen Klassenzimmer stattfinden. Die Praktika finden immer vor Ort statt. Daraus ergeben sich verschiedene Kursformen, die Sie im Überblick über alle Kursarten finden.
Ein typischer Ablauf sieht so aus:
- Beratung und Anmeldung, gegebenenfalls mit Bildungsgutschein
- Orientierungspraktikum in einer Pflegeeinrichtung
- Basiskurs mit 100 Unterrichtseinheiten
- Betreuungspraktikum über zwei Wochen
- Aufbaukurs mit 60 Unterrichtseinheiten
- Lernerfolgskontrolle, sofern der Anbieter eine vorsieht, und Zertifikat
Fragen Sie vor der Anmeldung, ob der Anbieter Sie bei der Suche nach Praktikumsplätzen unterstützt. Das ist ein großer Unterschied in der Praxis. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag Hilft der Anbieter beim Praktikum?
Abschluss, Zertifikat und Förderung
Es gibt keine staatliche Prüfung. Der Anbieter stellt nach erfolgreichem Abschluss ein Zertifikat aus. Viele Anbieter machen vorher eine Lernerfolgskontrolle. Achten Sie darauf, dass das Zertifikat die Richtlinien nach § 53b SGB XI und die Unterrichtseinheiten nennt. Arbeitgeber schauen genau darauf.
Für die Finanzierung kommt häufig ein Bildungsgutschein nach § 81 SGB III in Frage. Er wird von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter vergeben und ist eine Ermessensleistung. Voraussetzung ist ein AZAV-zertifizierter Träger mit einer zugelassenen Maßnahme. Ein Beispiel ist der Bildungsträger Care-er aus Berlin, der die Qualifizierung nach § 43b und § 53b SGB XI online mit Live-Unterricht anbietet und per Bildungsgutschein förderfähig ist. Wie Sie die Zulassung eines Kurses selbst prüfen, erklärt der Beitrag AZAV-Zulassung prüfen.
Arbeitgeber verlangen häufig zusätzlich ein erweitertes Führungszeugnis und einen Erste-Hilfe-Nachweis. Kümmern Sie sich frühzeitig darum, damit Sie sich direkt nach dem Kurs bewerben können.
Wenn Sie unsicher sind, ob der Kurs zu Ihnen passt, sprechen Sie offen mit dem Anbieter und mit der Einrichtung Ihres Orientierungspraktikums. Beide können Ihnen einen ehrlichen Eindruck vom Lernaufwand und vom Berufsalltag geben.
Kurz zusammengefasst
- Der Qualifizierungskurs folgt den Betreuungskräfte-Richtlinien nach § 53b SGB XI.
- Er besteht aus Orientierungspraktikum, Basiskurs, Betreuungspraktikum und Aufbaukurs.
- Die Theorie umfasst 160 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
- Am Ende steht ein Zertifikat des Anbieters, keine staatliche Prüfung.