Betreuungskraft Kurs: alle Kursarten im Überblick und wie Sie die passende finden

Betreuungskraft Kurs im Überblick: Qualifizierung nach § 53b, online, Präsenz, hybrid, Vollzeit, berufsbegleitend und Fortbildungen. So wählen Sie richtig.

Zuletzt geprüft am 27. Oktober 2026

Wer Betreuungskraft werden möchte, findet viele Kursangebote mit ähnlichen Namen, aber unterschiedlichen Formen. Dieser Überblick ordnet alle Kursarten ein und zeigt, welche Form zu Ihrem Alltag passt.

Gut zu wissen

Seit 2025 ist bei der Förderung beruflicher Weiterbildung für Menschen im Bürgergeld-Bezug in vielen Fällen die Agentur für Arbeit zuständig. Fragen Sie bei Ihrem Jobcenter nach, wer in Ihrem Fall den Bildungsgutschein ausstellt.

Welche Kursarten gibt es rund um die Betreuungskraft?

Wer als zusätzliche Betreuungskraft in einer Pflegeeinrichtung arbeiten möchte, stößt bei der Suche schnell auf viele Angebote. Die Namen klingen oft ähnlich. Inhalt, Umfang und Ziel unterscheiden sich aber teils deutlich. Bevor Sie Kurse vergleichen, lohnt sich deshalb ein klarer Blick darauf, welche Art von Kurs Sie überhaupt suchen.

Grob lassen sich vier Gruppen unterscheiden. Die wichtigste ist die Qualifizierung nach § 53b SGB XI. Sie ist der Weg in die Tätigkeit als Betreuungskraft in stationären Pflegeeinrichtungen sowie in der Tages- und Nachtpflege. Daneben gibt es kürzere Schulungen für Angebote zur Unterstützung im Alltag, die jährliche Pflichtfortbildung und freiwillige Zusatzqualifikationen.

KursartFür wen?Umfang
Qualifizierung nach § 53b SGB XIEinstieg als Betreuungskraft in stationären und teilstationären Einrichtungen160 Unterrichtseinheiten Theorie plus zwei Praktika
Schulung nach § 45a SGB XIAngebote zur Unterstützung im Alltag, häufig ambulant oder in der Nachbarschaftshilfelandesrechtlich geregelt, in der Regel kürzer
Jährliche Fortbildungbereits tätige Betreuungskräftemindestens 16 Unterrichtseinheiten pro Jahr
Zusatzqualifikationentätige Betreuungskräfte mit einem Schwerpunktinteresseje nach Thema und Anbieter verschieden

Qualifizierung oder Schulung: ein wichtiger Unterschied

Der Begriff "Alltagsbegleiter" ist nicht geschützt. Er wird häufig gleichbedeutend mit Betreuungskraft verwendet. Schulungen nach § 45a SGB XI folgen aber den Regeln des jeweiligen Bundeslandes und sind meist auf ambulante Angebote ausgerichtet. Wer in einer Pflegeeinrichtung als Betreuungskraft arbeiten möchte, braucht in der Regel die standardisierte Qualifizierung nach § 53b. Mehr zur Abgrenzung lesen Sie im Beitrag zu Schulungen nach § 45a SGB XI.

Fortbildungen: für alle, die schon im Beruf sind

Wer bereits als Betreuungskraft arbeitet, muss sich regelmäßig fortbilden. Die Richtlinien verlangen mindestens 16 Unterrichtseinheiten pro Jahr, das sind ungefähr zwei Tage. Zusätzlich gibt es Zusatzqualifikationen, etwa zu Demenz, Validation oder Palliativbegleitung. Diese Kurse ersetzen die Grundqualifizierung nicht, sondern bauen auf ihr auf.

Die Qualifizierung nach § 53b SGB XI: der Standardweg

Grundlage der Qualifizierung sind die Betreuungskräfte-Richtlinien nach § 53b SGB XI des GKV-Spitzenverbands. Sie legen fest, aus welchen Bausteinen die Qualifizierung besteht und wie viele Stunden jeder Baustein umfasst. Deshalb ist der Inhalt bei seriösen Anbietern im Kern vergleichbar, egal ob Sie online oder vor Ort lernen.

  1. Orientierungspraktikum: 40 Stunden, also etwa fünf Tage, in einer Pflegeeinrichtung. Es findet vor dem Kurs statt und hilft Ihnen, die Arbeit realistisch einzuschätzen.
  2. Basiskurs: 100 Unterrichtseinheiten mit Grundlagen zu Demenz, psychischen Erkrankungen, geistiger Behinderung, Kommunikation, Pflege und Hygiene, Erster Hilfe, Rechtsgrundlagen und Methoden der Beschäftigung.
  3. Betreuungspraktikum: zwei Wochen in einer Pflegeeinrichtung unter Anleitung einer Pflegefachkraft.
  4. Aufbaukurs: 60 Unterrichtseinheiten zur Vertiefung, unter anderem zu Krankheitsbildern, Beschäftigung und Freizeitgestaltung, Bewegung, Ernährung, Sterbebegleitung und Zusammenarbeit mit Angehörigen und Team.

Zusammen sind das 160 Unterrichtseinheiten Theorie. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten. Eine staatliche Prüfung gibt es nicht. Am Ende stellt der Anbieter ein Zertifikat aus. Viele Anbieter führen vorher eine Lernerfolgskontrolle durch. Alle Details zu Aufbau und Ablauf finden Sie im Beitrag zum Qualifizierungskurs nach § 53b SGB XI.

Gut zu wissen

Für die Qualifizierung ist kein Schul- oder Berufsabschluss vorgeschrieben. Wichtig sind Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit und Kommunikationsfähigkeit. Viele Anbieter und Arbeitgeber erwarten Deutschkenntnisse etwa auf Niveau B1, auch wenn die Richtlinie kein Niveau nennt.

Für Ihre Planung heißt das: Rechnen Sie nicht nur mit dem Unterricht. Das Orientierungspraktikum muss vor dem Kursstart erledigt sein, und das Betreuungspraktikum liegt meist zwischen Basis- und Aufbaukurs. Wer früh eine Einrichtung für beide Praktika findet, erspart sich später Stress.

Online, Präsenz oder hybrid: wo findet der Unterricht statt?

Die Theorie, also Basis- und Aufbaukurs, darf als Live-Unterricht im virtuellen Klassenzimmer stattfinden. Die Praktika finden dagegen immer vor Ort in einer Pflegeeinrichtung statt. Daraus ergeben sich drei Kursformen.

Online-Kurs

Sie lernen von zu Hause aus und sind zu festen Zeiten live mit Lehrkraft und Gruppe verbunden. Sie sparen Fahrwege und können oft auch aus ländlichen Regionen teilnehmen. Sie brauchen dafür ein Gerät mit Kamera und Mikrofon, eine stabile Internetverbindung und einen ruhigen Platz. Ein Beispiel für diese Form ist die Online-Weiterbildung von Care-er, einem AZAV-zertifizierten Bildungsträger aus Berlin mit Live-Unterricht in kleinen Gruppen. Worauf Sie bei dieser Form achten sollten, lesen Sie im Beitrag zum Betreuungskraft Kurs online.

Präsenzkurs

Sie lernen in einem Schulungsraum gemeinsam mit anderen. Das passt zu Menschen, die feste Wege und den direkten Austausch schätzen. Dafür müssen Sie regelmäßig anreisen und brauchen einen Anbieter in erreichbarer Nähe.

Hybrider Kurs

Ein Teil des Unterrichts läuft online, ein anderer Teil vor Ort. Wie die Anteile verteilt sind, legt jeder Anbieter selbst fest. Fragen Sie genau nach, an welchen Tagen Sie anreisen müssen.

Vollzeit oder berufsbegleitend: wann findet der Unterricht statt?

Neben dem Ort entscheidet die Zeit über die passende Kursform. Die Zahl der Unterrichtseinheiten bleibt gleich. Es ändert sich nur, wie sie über Tage und Wochen verteilt werden.

  • Vollzeit: Unterricht an mehreren Tagen pro Woche über einen großen Teil des Tages. Sie sind schneller fertig, brauchen aber viel freie Zeit. Das passt häufig zu Menschen, die gerade arbeitsuchend sind.
  • Teilzeit: weniger Stunden pro Tag oder weniger Tage pro Woche. Der Kurs dauert länger, lässt aber Raum für Familie oder andere Pflichten.
  • Berufsbegleitend: Unterricht abends oder am Wochenende. Das kann neben einer Stelle funktionieren, verlangt aber gute Planung und Durchhaltevermögen.

Beachten Sie bei jeder Zeitform die Praktika. Sie finden meist tagsüber in der Einrichtung statt. Wer berufstätig ist, braucht dafür in der Regel Urlaub oder eine Absprache mit dem Arbeitgeber. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag zum berufsbegleitenden Kurs.

Wie finden Sie die passende Kursart?

Die beste Kursform gibt es nicht. Es gibt nur die Form, die zu Ihrer Lebenslage passt. Stellen Sie sich vor der Suche ein paar ehrliche Fragen:

  • Wie viele Stunden pro Woche kann ich verlässlich lernen?
  • Habe ich zu Hause einen ruhigen Platz und eine stabile Internetverbindung?
  • Lerne ich lieber in einer festen Gruppe im Raum oder komme ich auch am Bildschirm gut mit?
  • Gibt es einen Präsenzanbieter in erreichbarer Entfernung?
  • Möchte ich den Kurs mit einem Bildungsgutschein finanzieren?
  • Wie organisiere ich die Praktika neben Familie oder Beruf?

Für die Finanzierung ist ein Punkt besonders wichtig. Ein Bildungsgutschein nach § 81 SGB III der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters ist eine Ermessensleistung. Er kann bis zu 100 Prozent der Lehrgangskosten abdecken, eventuell auch Fahrtkosten oder Kinderbetreuung. Voraussetzung ist, dass Träger und Maßnahme nach AZAV zugelassen sind. Beschäftigte können unter Umständen über § 82 SGB III gefördert werden, je nach Betriebsgröße anteilig. Wer selbst zahlt, muss je nach Anbieter grob mit Kosten im niedrigen vierstelligen Bereich rechnen.

Wenn Sie die Kursform gefunden haben, prüfen Sie einzelne Angebote genauer. Dabei hilft unsere Checkliste mit 12 Punkten für einen guten Kurs.

Nehmen Sie sich für die Entscheidung ruhig etwas Zeit. Ein Beratungsgespräch beim Anbieter hilft, offene Fragen zu klären. Achten Sie darauf, ob Sie dort ehrliche Antworten zu Zeiten, Praktika und Kosten bekommen.

Kurz zusammengefasst

  • Für die Arbeit als Betreuungskraft in Pflegeeinrichtungen ist die Qualifizierung nach § 53b SGB XI der Standardweg.
  • Sie umfasst 160 Unterrichtseinheiten Theorie sowie Orientierungspraktikum und Betreuungspraktikum.
  • Die Theorie gibt es online, in Präsenz oder hybrid. Die Praktika finden immer vor Ort statt.
  • Vollzeit, Teilzeit und berufsbegleitende Kurse unterscheiden sich nur in der Verteilung der Stunden.
  • Schulungen nach § 45a und Fortbildungen sind eigene Kursarten mit anderem Ziel.

Häufige Fragen

Welcher Kurs ist der richtige, um Betreuungskraft zu werden?

Für die Arbeit in stationären und teilstationären Pflegeeinrichtungen ist die Qualifizierung nach § 53b SGB XI der übliche Weg. Sie besteht aus Basiskurs, Aufbaukurs und zwei Praktika.

Ist ein Online-Kurs genauso anerkannt wie ein Präsenzkurs?

Die Theorie darf als Live-Unterricht im virtuellen Klassenzimmer stattfinden. Entscheidend ist, dass der Kurs die Vorgaben der Betreuungskräfte-Richtlinien erfüllt. Die Praktika finden in jedem Fall vor Ort statt.

Wie viele Stunden umfasst die Qualifizierung?

Die Theorie umfasst 160 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Dazu kommen das Orientierungspraktikum mit 40 Stunden und das zweiwöchige Betreuungspraktikum.

Brauche ich für den Kurs einen Schulabschluss?

Nein, ein Schul- oder Berufsabschluss ist nicht vorgeschrieben. Viele Anbieter und Arbeitgeber erwarten aber Deutschkenntnisse etwa auf Niveau B1.

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