AZAV-Zulassung prüfen: So erkennen Sie förderfähige Kurse

AZAV-Zulassung prüfen: So erkennen Sie, ob Träger und Kurs zur Betreuungskraft zugelassen sind und ob ein Bildungsgutschein eingesetzt werden kann.

Zuletzt geprüft am 27. Oktober 2026

Wer einen Kurs zur Betreuungskraft mit Bildungsgutschein machen möchte, braucht einen zugelassenen Träger und eine zugelassene Maßnahme. Hier lesen Sie, wie Sie beides Schritt für Schritt prüfen.

Der Bildungsgutschein nach § 81 SGB III kann die Kosten für einen Kurs zur Betreuungskraft vollständig decken. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter entscheidet darüber nach eigenem Ermessen. Eine Bedingung gilt aber immer: Der Bildungsträger und der konkrete Kurs müssen nach der AZAV zugelassen sein. Wie Sie das prüfen, erfahren Sie hier.

Gut zu wissen

Seit 2025 ist bei der Förderung beruflicher Weiterbildung für Menschen im Bürgergeld-Bezug in vielen Fällen die Agentur für Arbeit zuständig. Fragen Sie bei Ihrem Jobcenter nach, wer in Ihrem Fall den Bildungsgutschein ausstellt.

Was bedeutet AZAV-Zulassung?

AZAV steht für die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung. Sie regelt, welche Bildungsträger und welche Maßnahmen mit Mitteln der Arbeitsförderung bezahlt werden dürfen. Die Zulassung wird von dafür anerkannten fachkundigen Stellen erteilt. Dabei werden Qualität, Organisation und Kosten geprüft.

Wichtig ist, dass es zwei Ebenen gibt. Der Träger als Ganzes braucht eine Zulassung. Zusätzlich muss die einzelne Maßnahme zugelassen sein, also der konkrete Kurs, den Sie belegen möchten.

EbeneWas geprüft wirdWas Sie fragen sollten
TrägerzulassungDer Bildungsträger als OrganisationIst der Träger nach AZAV zertifiziert?
MaßnahmezulassungDer konkrete Kurs mit Inhalt, Dauer und KostenIst genau dieser Kurs zugelassen? Wie lautet die Maßnahmennummer?

So prüfen Sie die Zulassung Schritt für Schritt

  1. Beim Anbieter nachfragen: Fragen Sie direkt, ob Träger und Maßnahme nach AZAV zugelassen sind. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung.
  2. Nachweis zeigen lassen: Seriöse Anbieter können ein Zertifikat oder einen Zulassungsnachweis vorlegen. Achten Sie auf das Gültigkeitsdatum.
  3. Maßnahmennummer notieren: Fragen Sie nach der Nummer des konkreten Kurses. Diese brauchen Sie häufig für den Bildungsgutschein.
  4. In der Weiterbildungssuche nachsehen: In der Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit sind viele geförderte Angebote aufgeführt. Prüfen Sie, ob Sie den Kurs dort finden.
  5. Mit der Beratung abstimmen: Nennen Sie Ihrer Ansprechperson bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter den Kurs. Dort kann geprüft werden, ob er für Sie in Frage kommt.

Mehr zur Vorbereitung dieses Gesprächs finden Sie im Beitrag Das Gespräch bei der Agentur für Arbeit vorbereiten.

Typische Missverständnisse

„Der Träger ist zertifiziert, also ist jeder Kurs förderfähig“

Das stimmt nicht automatisch. Ein zugelassener Träger kann auch Kurse anbieten, die nicht als Maßnahme zugelassen sind. Fragen Sie deshalb immer nach dem konkreten Kurs.

„Mit AZAV gibt es den Bildungsgutschein sicher“

Die Zulassung ist eine Voraussetzung, aber keine Garantie. Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter prüft Ihre persönliche Situation.

„AZAV bedeutet einen staatlich anerkannten Abschluss“

Auch das ist ein Irrtum. Für die Weiterbildung zur Betreuungskraft gibt es keine staatliche Prüfung. Der Anbieter stellt ein Zertifikat aus. Die AZAV betrifft die Förderfähigkeit, nicht die Art des Abschlusses.

„Eine Zulassung gilt für immer“

Zulassungen werden in der Regel für einen bestimmten Zeitraum erteilt und müssen danach erneuert werden. Ein Nachweis, der vor längerer Zeit ausgestellt wurde, sagt deshalb wenig über den heutigen Stand. Achten Sie auf das Gültigkeitsdatum und fragen Sie im Zweifel nach einem aktuellen Nachweis.

„Ohne AZAV ist ein Kurs schlecht“

Auch das stimmt so nicht. Wer den Kurs selbst bezahlt oder vom Arbeitgeber finanziert bekommt, kann grundsätzlich auch einen Kurs ohne AZAV-Zulassung wählen. Wichtig ist dann vor allem, dass der Kurs die Vorgaben nach § 53b SGB XI vollständig erfüllt: 100 Unterrichtseinheiten im Basiskurs, 60 im Aufbaukurs und beide Praktika. Eine Zulassung ist aber ein zusätzlicher Hinweis darauf, dass der Träger von außen geprüft wurde.

Was AZAV über die Qualität aussagt

Eine AZAV-Zulassung zeigt, dass ein Träger bestimmte Anforderungen an Organisation und Qualitätssicherung erfüllt. Sie sagt aber nicht alles über den Unterricht im Alltag. Prüfen Sie deshalb zusätzlich Gruppengröße, Lehrkräfte und Praktikumshilfe. Unsere Checkliste für einen guten Kurs hilft dabei. Wer gezielt nach zugelassenen Angeboten sucht, findet Hinweise im Beitrag Förderfähige Kurse erkennen.

Ein Beispiel für einen zugelassenen Anbieter ist der Berliner Bildungsträger Care-er. Er ist AZAV-zertifiziert und bietet eine Online-Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b und § 53b SGB XI an, mit Live-Unterricht und kleinen Gruppen. Auch hier gilt: Lassen Sie sich die Daten zur konkreten Maßnahme geben und stimmen Sie diese mit Ihrer Beratung ab.

Hinweis

Melden Sie sich bei Förderung erst verbindlich an, wenn der Bildungsgutschein bewilligt ist. Sonst tragen Sie unter Umständen die Kosten selbst.

Kurz zusammengefasst

  • Für den Bildungsgutschein brauchen Träger und Maßnahme eine AZAV-Zulassung.
  • Fragen Sie nach dem Nachweis und der Maßnahmennummer des konkreten Kurses.
  • Die Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit hilft bei der Prüfung.
  • AZAV ist eine Voraussetzung für Förderung, aber keine Garantie und kein staatlicher Abschluss.

Häufige Fragen

Woran erkenne ich, ob ein Kurs AZAV-zugelassen ist?

Fragen Sie den Anbieter nach dem Zulassungsnachweis und der Maßnahmennummer. Zusätzlich können Sie in der Weiterbildungssuche der Bundesagentur für Arbeit nachsehen.

Reicht es, wenn der Träger zertifiziert ist?

Nein. Auch der konkrete Kurs muss als Maßnahme zugelassen sein. Fragen Sie deshalb immer nach genau dem Kurs, den Sie belegen möchten.

Bekomme ich mit AZAV-Kurs automatisch einen Bildungsgutschein?

Nein. Der Bildungsgutschein ist eine Ermessensleistung. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter prüft Ihre persönliche Situation.

AZAV-Zulassung prüfen: förderfähige Kurse erkennen