Fortbildung 16 Unterrichtseinheiten: die jährliche Pflicht für Betreuungskräfte

Fortbildung mit 16 Unterrichtseinheiten: Was die jährliche Pflicht für Betreuungskräfte bedeutet, welche Themen passen und wie Sie sie nachweisen.

Zuletzt geprüft am 27. Oktober 2026

Betreuungskräfte müssen sich jedes Jahr mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten fortbilden. Hier erfahren Sie, was dahintersteckt und wie Sie die Pflicht gut planen.

Was besagt die Pflicht zur jährlichen Fortbildung?

Die Betreuungskräfte-Richtlinien nach § 53b SGB XI sehen vor, dass Betreuungskräfte sich regelmäßig weiterbilden. Pro Jahr sind mindestens 16 Unterrichtseinheiten vorgesehen. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten. Das entspricht ungefähr zwei Fortbildungstagen.

Die Pflicht gilt für alle, die nach der Qualifizierung als zusätzliche Betreuungskraft in stationären oder teilstationären Einrichtungen arbeiten. Sie soll sicherstellen, dass Wissen aktuell bleibt und neue Methoden in den Alltag einfließen.

Gut zu wissen

Mindestens 16 Unterrichtseinheiten heißt: Mehr ist erlaubt und oft sinnvoll. Viele Betreuungskräfte nutzen die Fortbildung, um sich gezielt in ein Thema zu vertiefen.

Warum regelmäßige Fortbildung sinnvoll ist

Die Arbeit als Betreuungskraft verändert sich. Bewohnerinnen und Bewohner kommen mit neuen Krankheitsbildern, Teams wechseln, Methoden entwickeln sich weiter. Fortbildungen geben Raum, die eigene Arbeit zu reflektieren und neue Ideen mitzunehmen. Viele Betreuungskräfte erleben die Fortbildungstage auch als Pause vom Alltag, in der sie sich mit anderen austauschen können.

Welche Themen eignen sich für die Fortbildung?

Gute Fortbildungen knüpfen an die Inhalte von Basis- und Aufbaukurs an und vertiefen sie. Häufige Themen sind:

  • Demenz und der Umgang mit herausforderndem Verhalten
  • Validation als Haltung und Gesprächsmethode
  • Palliativ- und Sterbebegleitung
  • Biografiearbeit
  • Bewegungsangebote und Sturzvorbeugung im Rahmen der Betreuung
  • Gedächtnistraining und Aktivierung
  • Kommunikation mit Betreuten, Angehörigen und Team
  • Erste Hilfe und Verhalten im Notfall

Welche Themen anerkannt werden, kann je nach Einrichtung unterschiedlich gehandhabt werden. Sprechen Sie Ihre Auswahl deshalb mit Ihrer Leitung ab. Einen Überblick über mögliche Schwerpunkte bietet der Beitrag Zusatzqualifikationen für Betreuungskräfte.

Wie Sie die 16 Unterrichtseinheiten aufteilen können

Die 16 Unterrichtseinheiten müssen nicht am Stück stattfinden. Die folgenden Varianten sind Beispiele. Was in Ihrer Einrichtung möglich ist, klären Sie mit der Leitung.

VarianteBeispielVorteil
Zwei ganze Tage2 Tage mit je 8 UnterrichtseinheitenThema wird zusammenhängend vertieft
Mehrere halbe Tage4 Termine mit je 4 UnterrichtseinheitenLeichter mit Dienstplan vereinbar
Gemischt1 Tagesseminar und 2 kürzere Online-TermineVerschiedene Themen im Jahr

Viele Fortbildungen gibt es auch online. Das spart Wege und lässt sich oft besser mit dem Schichtdienst verbinden. Worauf es dabei ankommt, lesen Sie im Beitrag Fortbildungen online machen.

Fortbildung planen und nachweisen

Damit die Pflicht nicht zum Jahresende drängt, hilft eine einfache Planung:

  1. Klären Sie zu Jahresbeginn mit der Leitung, welche Fortbildungen angeboten oder übernommen werden.
  2. Wählen Sie ein Thema, das zu Ihrem Alltag und den Betreuten passt.
  3. Tragen Sie die Termine früh in den Dienstplan ein.
  4. Lassen Sie sich nach jeder Fortbildung eine Teilnahmebescheinigung geben.
  5. Achten Sie darauf, dass Thema, Datum und Zahl der Unterrichtseinheiten darauf stehen.
  6. Bewahren Sie alle Nachweise geordnet auf, am besten in Kopie bei Ihnen und in der Einrichtung.

Ob und in welchem Umfang die Einrichtung Kosten und Arbeitszeit übernimmt, ist unterschiedlich geregelt. Fragen Sie bei Ihrer Leitung nach. Wie Sie Nachweise sinnvoll sammeln, erklärt der Beitrag Fortbildungen nachweisen und dokumentieren.

Was eine gute Fortbildung ausmacht

  • Klares Thema mit Bezug zum Alltag in der Betreuung
  • Erfahrene Lehrkraft, die Fragen aus der Praxis aufgreift
  • Zeit für Übungen und Austausch, nicht nur Vortrag
  • Teilnahmebescheinigung mit Thema und Unterrichtseinheiten

Ein Hinweis für Kolleginnen und Kollegen

Vielleicht arbeiten in Ihrem Team Menschen, die Interesse an der Arbeit als Betreuungskraft haben, aber die Qualifizierung noch vor sich haben. Für sie kann eine Online-Weiterbildung ein guter Einstieg sein. Ein Beispiel ist Care-er, ein AZAV-zertifizierter Bildungsträger aus Berlin, der die Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b und § 53b SGB XI online mit Live-Unterricht in kleinen Gruppen anbietet. Sie ist per Bildungsgutschein förderfähig. Einen Überblick über alle Wege in die Qualifizierung gibt der Beitrag Betreuungskraft Kurs: alle Kursarten im Überblick.

Wer die Fortbildung als Chance sieht und nicht nur als Pflicht, hat am meisten davon. Wählen Sie Themen, die Sie wirklich weiterbringen.

Kurz zusammengefasst

  • Betreuungskräfte müssen sich jährlich mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten fortbilden.
  • Das entspricht etwa zwei Fortbildungstagen zu je 45 Minuten pro Unterrichtseinheit.
  • Themen wie Demenz, Validation oder Palliativbegleitung vertiefen die Grundqualifizierung.
  • Planen Sie früh und sammeln Sie alle Teilnahmebescheinigungen.

Häufige Fragen

Wie viele Stunden Fortbildung muss eine Betreuungskraft pro Jahr machen?

Mindestens 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Das entspricht ungefähr zwei Tagen.

Zählen Online-Fortbildungen für die Pflicht?

Viele Einrichtungen erkennen Online-Fortbildungen an. Klären Sie vorab mit Ihrer Leitung, welche Formate und Themen anerkannt werden.

Wer bezahlt die jährliche Fortbildung?

Das ist unterschiedlich geregelt. Fragen Sie bei Ihrer Einrichtung nach, ob Kosten und Arbeitszeit übernommen werden.

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